Ratgeber

Sie haben eine Immobilie erworben oder geerbt und wissen nicht, was Sie damit anfangen sollen oder haben aus beruflichen oder privaten Gründen keine Zeit?

Nutzen Sie unseren Ratgeber, denn wir werden für Sie die perfekten Alternativen anbieten und Sie nach Ihrer Entscheidung bis zur endgültigen Abwicklung begleiten.

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von sehr vielen Faktoren ab, wie z.B. Baujahr, Zustand, Ausstattung, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Grundstücksfläche, Lage sowie der aktuellen Situation am lokalen Immobilienmarkt und kann daher nicht pauschal ermittelt werden. 

Gerne erstellen wir für Ihre Immobilie eine individuelle Bewertung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich meine Immobilie verkaufe?

Folgende Kosten können auf Sie zukommen:

• Kosten für den Energieausweis:
Dieser ist beim Verkauf einer Immobilie seit dem 01.05.2014 Pflicht. Die Kosten liegen je nach der benötigten Art des Energieausweises zwischen ca. 25,- € und 500,-€. Mehr zum Thema Energieausweis erfahren Sie in unserem Ratgeber “Energieausweis: Pflichten für Immobilienverkäufer“.

• Notargebühren:
Für die Löschung von Rechten Dritter berechnet der Notar z.B. bei einem Geschäftswert von 300.000,- € ca. 250,- €. (Bitte setzen Sie sich bezüglich der genauen Gebühren mit Ihrem Notar in Verbindung)

• ggf. Wertgutachten:
Wenn sie den exakten Wert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf ermitteln lassen wollen, wird ein Immobilien-Sachverständiger hierfür z.B. bei einem Haus mit einem Verkehrswert von 300.000,- € ca. 1.700,- € berechnen.

• ggf. Maklercourtage:
Beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, beträgt die Courtage (Provision) in Bayern historisch gewachsen in der Regel 3,57 % des beurkundeten Verkaufspreises der Immobilie.

• Spekulationssteuer:
Veräußern Sie ein Haus innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf bzw. der Fertigstellung und haben das Haus nicht mindestens in den vorangegangenen 2 Jahren selbst bewohnt liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die daraus entstanden Einnahmen müssen Sie dann versteuern. Die Höhe der Steuer bemisst sich am persönlichen Steuersatz.

Fallen beim Verkauf meiner Immobilie Steuern an?

In den meisten Fällen ist der Verkauf einer privaten Wohn-Immobilie steuerfrei. Eine sogenannte Spekulationssteuer fällt nur an, wenn keine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

• die Immobilie wurde ausschließlich vom Eigentümer genutzt

•  die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangen Kalenderjahren vom Eigentümer selbst bewohnt

• zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung liegen mindestens 10 Jahre.

Sollten Sie jedoch mehr als drei Immobilien in fünf Jahren erwerben bzw. erstellen und verkaufen, wird die sogenannte “Drei-Objektsgrenze” überschritten und der Verkauf der Immobilien fällt steuerlich unter den gewerblichen Grundstückshandel.

Was muss ich bei der Übergabe der Immobilie berücksichtigen?

Wenn Sie Ihre Immobilie nach der Freigabe des Notars an den Käufer übergeben, müssen Sie alle Schlüssel, den Energieausweis sowie die Objekt- und Versicherungsunterlagen an den neuen Besitzer aushändigen. In dem mit dem Käufer gemeinsam erstellten Übergabeprotokoll müssen alle Zählerstände wie z.B. Strom, Wasser und Gas festgehalten werden.

Wer beauftragt den Notar und vereinbart den Notartermin?

Wurde der potentielle Käufer gefunden und die Finanzierung sichergestellt, dann ist es an der Zeit, den Notar mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs zu beauftragen. Da der Käufer einer Immobilie das Notar-Wahlrecht hat (“Wer zahlt, bestimmt“) kann dieser den Notar beauftragen.

Im Rahmen unseres Verkaufsservice bieten wir den Käufern hierbei unsere Unterstützung an, und übermitteln an den ausführenden Notar die vom Käufer und Eigentümer benötigten Informationen. Zusätzlich stimmen wir, nach den evtl. vorliegenden Fristen, mit dem Notar einen für alle Parteien passenden Termin für die Beurkundung ab.